LOGOPÄDIE-Praxis

spezialisiert für Kinder im Vorschulbereich

Finanzierung

Die Kosten der Abklärung, die Therapie und die Wegspesen werden durch den Kanton getragen (durch die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion GSI).

Es werden nur Gesuche bewilligt, wenn eine schwere Sprachstörung vorliegt.

Wir empfehlen Ihnen eine  vorgängige Kontrolle beim Kinderarzt. Bei Unsicherheit wird er Ihnen mitteilen, ob er eine Abklärung bei der Logopädin empfehlen kann oder nicht. 

Rufen Sie uns unverbindlich an, wenn Sie unsicher sind, so können auch wir Ihnen bei der Entscheidung helfen, ob es Sinn macht, eine Abklärung vorzunehmen.

 

NEU seit 6.2018:

Auch wenn nach einer Abklärung KEINE Therapie erfolgt, werden die Kosten für die Abklärung vom Kanton übernommen und kann von der freipraktizierenden Logopädin beantragt werden. 

Auch als Zweitmeinung kann das Angebot genutzt werden.